ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BETREFFEND DIGITALE WERBUNG IN DEN ANZEIGERN DER CH REGIONLMEDIEN AG

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten CH Regionalmedien AG (“Betreiberin”) bezüglich digitaler Werbung auf den Website aller Anzeiger.

Die digitale Werbung umfasst die Aufschaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Plattform. Als Werbemittel gelten Inserate, sowie sonstige Formen der digitalen Werbung.

Als „Werbeauftrag“ gilt der Auftrag des Inserenten über die Aufschaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Plattform. Integrierende Vertragsbestandteile dieser AGB sind die von der Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG online publizierten oder sonst in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder schriftlich) dem Inserenten mitgeteilten Regeln, welche betreffend digitale Werbung für die Plattform die Rechte und Pflichten der Parteien, die zur Verfügung stehenden Werbegefässe sowie Ablauf, Inhalt, Preis, Tarife und die Abwicklung der Werbung näher spezifizieren.

Die Anwendung von AGB des Inserenten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Inserent auf seine eigenen AGB bezieht und die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG es unterlässt, die AGB des Inserenten im konkreten Fall ausdrücklich abzulehnen.

2. Abschluss der Werbeaufträge

Die Erteilung von Werbeaufträgen durch den Inserenten muss schriftlich erfolgen. Der Inserent übermittelt in der Regel ein unterzeichnetes Antragsformular, welches die gewünschte Form der digitalen Werbung umschreibt. Anlässlich der Übermittlung des unterzeichneten Antragsformulars erklärt der Inserent ausdrücklich seine Zustimmung zu den vorliegenden AGB. Die Annahme durch die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung („Bestätigung“). Durch den Versand der schriftlichen Bestätigung durch die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG kommt der Vertrag („Vertrag“) zustande.

Eine E-Mail genügt im Rahmen dieser AGB dem Schriftlichkeitserfordernis.

3. Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen/Rücktritt durch die CH Regionalmedien AG

Die Änderung und die Sistierung von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Ist der Vertrag zustande gekommen (d.h. die Bestätigung liegt vor), so sind Änderungen des Werbeauftrags durch den Inserenten oder seine Hilfspersonen grundsätzlich kostenpflichtig. Für den geänderten Werbeauftrag bzw. die Sistierung des Werbeauftrags kommen die jeweils aktuellen Tarife der Betreiberin bzw. der CH Regionalmedien AGzur Anwendung. Mindestens die ursprünglich vereinbarte Vergütung bleibt in jedem Fall geschuldet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Umfang des Werbeauftrags nach der Bestätigung reduziert wird oder der Werbeauftrag gänzlich storniert wird.

Die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG kann im Rahmen von Ziff. 4 und 5 dieser AGB Änderungen an den Werbematerialien und Werbemitteln vornehmen. Stellt die Plattform vor dem Erscheinen der Werbematerialien und der Werbemittel ihre Tätigkeit ein, so kann die CH Regionalmedien AG ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Trotz Vertragsrücktritt durch die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG ist der Inserent weiterhin verpflichtet, für bereits erschienene Werbemittel zu bezahlen. Zusätzliche Rabatte auf bereits erbrachte Leistungen werden nicht gewährt.

4. Werbematerialien

4.1 Verpflichtung des Inserenten Werbematerial zur Verfügung zu stellen

Der Inserent verpflichtet sich bei der Erteilung von Werbeaufträgen, das notwendige Material für die digitale Werbung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen (Bilder, Texte, Logos etc.). Der Inserent prüft vor der Erteilung des Werbeauftrags, ob das Material die aktuellen technischen Anforderungen der Betreiberin bzw. von CH Regionalmedien AG erfüllt.

4.2 Verantwortung des Inserenten für das Werbematerial

Der Inserent trägt die alleinige Verantwortung für das zur Verfügung gestellte Werbematerial, insbesondere gilt dies für die Inhalte der Werbematerialien. Er ist verpflichtet, die anwendbare Rechtsordnung einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Inserent prüft das Werbematerial auf die Rechtmässigkeit, bevor er die Werbematerialien der Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG zur Verfügung stellt.

4.3 Gestaltungsvorgaben

Das Antragsformular bzw. der Werbeauftrag des Inserenten können Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Werbemittel enthalten. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten verpflichtet sich die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG mit der Bestätigung, diese Gestaltungvorgaben einzuhalten.

Die Werbematerialien bzw. die digitale Werbung müssen sich in Schrift und Gestaltung deutlich vom redaktionellen Teil und von den Beiträgen der Nutzer der Plattform unterscheiden. Das Logo oder der Name der Anzeiger, der CH Regionalmedien AG sowie der Produkte, Websites und Apps der CH Regionalmedien AG dürfen in den Werbemitteln nur mit schriftlichem Einverständnis der Betreiberin bzw. der CH Regionalmedien AG verwendet werden. Unterscheidet sich eine digitale Werbung zu wenig deutlich, so kennzeichnet die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG die Werbemittel zusätzlich mit einer Überschrift im Sinne von “Advertising”, “Werbung” oder ähnlichen Hinweisen.

Bei der Gestaltung der Werbematerialien ist darauf zu achten, dass die Werbematerialien auf dem Bildschirm, bzw. den Smartphones oder sonstigen Wiedergabegeräte einwandfrei angezeigt werden können. Insbesondere sind geeignete Schriftarten und genügend dicke Linien zu verwenden.

Die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG verwendet die neue deutsche Rechtsschreibung und behält sich vor, offensichtliche Fehler der Werbematerialien ohne Rücksprache entsprechend anzupassen.

4.4 Politische Werbung

Jegliche Werbematerialien, welche offensichtlich Einfluss auf die Meinungsbildung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen frühzeitig vor dem Urnengang, bzw. dem Wahl- oder Abstimmungstermin erscheinen. Den politischen Gegnern muss die Möglichkeit offenstehen, ebenfalls vorgängig ihre Werbemittel zu veröffentlichen und Gegenpositionen zu vertreten.

4.5 Freistellung/Folgen von fehlerhaftem Werbematerial

Der Inserent stellt – soweit dies rechtlich möglich ist – die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Nach erfolgter Streitverkündung ist der Inserent verpflichtet, dem Prozess beizutreten. Der Inserent übernimmt somit die Bearbeitung und Abwehr jeglicher Rechtsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen, anderer Klagen und Ansprüchen. Insbesondere hat der Inserent alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen, welche zur Wahrung der Rechte der Betreiberin, deren Organe, Mitarbeiter sowie Hilfspersonen anfallen.

Stellt der Inserent das Werbematerial unvollständig, zu spät oder mangelhaft zur Verfügung oder entspricht das Material nicht den aktuellen technischen Anforderungen, so trägt der Inserent die Folgen alleine.

4.6 Gegendarstellungen

Beziehen sich Gegendarstellungsbegehren auf Werbemittel des Inserenten, so kontaktiert die Betreiberin bzw. Die CH Regionalmedien AG den Inserenten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Inserent hält die Betreiberin von allen sich aus dem Bedarf einer Gegendarstellung ergebenden Kosten schadlos.

Die weiteren Modalitäten betreffend der Übernahme von Rechtsstreitigkeiten, Klagen und Ansprüche usw. nach Ziff. 4.5 gelten auch für von Dritten aufgrund von Werbemitteln des Inserenten geforderte Gegendarstellungen.

5. Platzierung und Gestaltung von Werbemitteln auf CH Regionalmedien AG

5.1 Platzierungswünsche

Der Inserent kann mittels Antragsformular bzw. bei der Erteilung des Werbeauftrags Platzierungswünsche anbringen. Die Platzierungswünsche des Inserenten sind für die Betreiberin bzw. Die CH Regionalmedien AG nicht verbindlich. Aus technischen Gründen darf die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG die Werbemittel ohne Rückfrage beim Inserenten verschieben.

5.2 Platzierungsvorgaben

Der Inserent kann mittels vorgängiger Absprache bei der Erteilung des Werbeauftrags Platzierungsvorgaben mit der Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG vereinbaren. Diese Platzierungsvorgaben sind nur verbindlich, wenn sie mit der Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG in schriftlicher Form vereinbart wurden und die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG die Platzierungsvorgaben bestätigt und ausdrücklich auf die Verbindlichkeit der Platzierungsvorgaben hinweist.

Der Inserent wird nach Möglichkeit vorgängig durch die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG informiert, wenn eine Platzierungsvorgabe aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann.

5.3 Konkurrenzausschluss

Die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG kann nicht garantieren, dass nicht gleichzeitig auf der Plattform digitale Werbung von Konkurrenten veröffentlicht wird.

5.4 Gestaltung der Plattform

Die alleinige Verantwortung für die Gestaltung der Plattform liegt bei CH Regionalmedien AG bzw. der Betreiberin. CH Regionalmedien AG bzw. die Betreiberin haben das Recht, den Inhalt und die Gestaltung der Plattform jederzeit zu ändern. Die Inserenten müssen vorgängig zu einer Veränderung des Inhalts und der Gestaltung der Plattform nicht informiert werden.

6. Veröffentlichung der digitalen Werbung

Die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG kann jederzeit Änderungen an den Werbematerialien verlangen, die Veröffentlichung von Werbemitteln verweigern bzw. sistieren oder Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Der Inserent erlaubt der Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG bis auf Widerruf, die Werbematerialien auf der Plattform oder in irgend einer anderen Art zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Inserent gibt ausdrücklich seine Zustimmung, dass die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG die Werbematerialien auch anderweitig online verwenden darf und insbesondere auch Dritten zur Verfügung stellen kann. Der Inserent stellt sicher, dass die Veröffentlichung der Werbemittel bzw. der Werbematerialien, in der vorgegebenen und/oder vereinbarten Form, mit dem zur Verfügung gestellten Inhalt und im genannten Umfang weder gegen die anwendbare Rechtsordnung verstösst noch Rechte Dritter verletzt.

7. Datenschutz

Die Datenschutzrichtlinien der CH Regionalmedien AG gelten analog.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Genereller Haftungsausschluss

Jegliche Haftung der Betreiberin bzw. der CH Regionalmedien AG ist im Rahmen des Zulässigen wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen der Betreiberin bzw. der CH Regionalmedien AG ist generell wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich im Haftungsfall zudem auf direkte Schäden und betragsmässig auf maximal die Höhe der durch den Inserenten für die betreffenden Werbeaufträge geleistete Vergütung bzw. den Betrag einer durch den Inserenten verwendeten Gutschrift der Betreiberin bzw. Der CH Regionalmedien AG für die Aufschaltung der betreffenden digitalen Werbung.

8.2 Haftungsausschluss betreffend Veröffentlichung/Gewährleistung

Die Betreiberin bzw. Die CH Regionalmedien AG haftet nicht für das Erscheinen bzw. die Veröffentlichung eines Werbemittels, die rechtzeitige Aufschaltung, die Platzierung oder die rechtzeitige, störungslose und fehlerlose Anzeige. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, die jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform sowie die fehlerfreie Wiedergabe bzw. Anzeige zu gewährleisten (es können z.B. Störungen der Kommunikationsnetze oder der Stromversorgung etc. auftreten). Die Betreiberin bzw. Die CH Regionalmedien AG bemüht sich, die jeweils üblichen technischen Standards einzuhalten sowie allfällige Störungen, Fehler und Mängel so bald als vernünftigerweise möglich zu beheben.

Die Darstellung der Werbemittel auf den Endgeräten der Nutzer kann aufgrund der Verwendung von veralteten Software- oder Hardwarekomponenten anders angezeigt werden, als dies bei der Betreiberin bzw. Die CH Regionalmedien AG oder dem Inserenten der Fall ist.

Die Betreiberin bzw. Die CH Regionalmedien AG haftet in keinem Fall für unwesentliche Mängel von im Auftrag des Inserenten erstellten oder mitgestalteten Werbematerialien, wie z.B. Tippfehler oder Pixelfehler, welche weder den Sinn noch den Inhalt des Werbemittels beeinträchtigen. Bezüglich der Farbgebung und der exakten Wiedergabe wird keine Haftung übernommen.

8.3 Haftung betreffend Ausfall des Ad-Servers im Besonderen

Können die Werbemittel aufgrund eines Ausfalls des Ad-Servers während einem erheblichen Zeitraum (d.h. mehr als 20 % der vereinbarten Veröffentlichungsdauer) nicht angezeigt werden, so wird die Betreiberin bzw. Die CH Regionalmedien AG versuchen, den Ausfall zu kompensieren oder den Insertionszeitraum verlängern. Der Inserent kann auf die Kompensation oder die Verlängerung ausdrücklich verzichten.

Ist die Nachlieferung nicht möglich, so ist der Inserent lediglich verpflichtet, die bereits realisierten Veröffentlichungen der Werbemittel, bzw. Leistungen zu vergüten. Weitergehende Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.

9. Mängelrüge

Der Inserent hat die Werbemittel unverzüglich nach der ersten Aufschaltung durch die Betreiberin bzw. durch CH Regionalmedien AG („Aufschaltung“) zu prüfen. Allfällige Mängel hat der Inserent sofort nach Kenntnisnahme, spätestens aber 48 Stunden nach der Aufschaltung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Inserent die unverzügliche Mängelrüge, so gilt das Werbemittel als genehmigt.

10. Vergütung und Rabatte

Die Vergütung für den Werbeauftrag sowie die Gewährung allfälliger Rabatte berechnet sich alleine nach dem jeweils aktuellen, anwendbaren Tarif, der auf der Plattform veröffentlicht wird. Sämtliche Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

11. Messungen

Berechnet sich der anwendbare Tarif nach Ziff. 10 auf Basis von Messungen wie z.B. der Anzahl der Nutzer, welche eine Seite besucht haben usw., so sind alleine die Messungen der Betreiberin bzw. von CH Regionalmedien AG massgebend.

12. Zahlungskonditionen

Die Vergütung wird - sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt - von der Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG gemäss Tarif in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

13. Bonitätsprüfung

Die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG ist berechtigt, jederzeit die Bonität der Inserenten bzw. Auftraggeber zu überprüfen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt.

14.2 Änderungen der AGB und der Tarife

Die Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG behält sich das Recht vor, diese AGB, den Tarif sowie allfällige weitere Regelungen jederzeit zu ändern.

Geänderte AGB, Tarife und weitere Bestimmungen treten mit der Publikation auf der Plattform für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft.

Bei laufenden Verträgen kann der Inserent innerhalb von zwei Wochen seit der Publikation der jeweiligen Änderung auf der Plattform vom Vertrag zurücktreten. Noch nicht bezogene, bezahlte Werbeleistungen werden dem Inserenten gutgeschrieben.

14.3 Anwendbares Recht

Auf alle Verträge zwischen der Betreiberin bzw. CH Regionalmedien AG und den Inserenten ist das Schweizerische Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, des UN-Kaufrechts und von Staatsvertragsrecht anwendbar.

14.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Aarau.