Armutsquote bleibt gleich

Gemäss den neusten Zahlen beträgt der Anteil der armuts­betroffenen Luzerner Haushalte 7,6 Prozent.

Gemäss den neusten verfügbaren Zahlen zur finanziellen Situation der Luzerner Haushalte für das Jahr 2019 beträgt der Anteil der Luzerner Bevölkerung in Privathaushalten, deren Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen oder Vermögen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht, 7,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bleibt die Quote unverändert. Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen verringert sich dieser Anteil auf 3,5 Prozent. Über die Hälfte der Armutsbetroffenen – rund 16 600 Luzerner:innen – werden also mithilfe bedarfsabhängiger staatlicher Unterstützung über die Armutsgrenze hinausgehoben.

Das Armutsrisiko wird massgeblich von der Haushaltssituation bestimmt. Kinder und Jugendliche sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt – aber nicht generell, sondern nur, wenn sie im Haushalt eines alleinerziehenden Elternteils leben. In Ehepaarhaushalten mit Kindern ist die Armutsquote vor Transfers (6,1%) nur geringfügig grösser als bei kinderlosen Ehepaarhaushalten. Die entsprechende Quote Alleinerziehender und ihrer Kinder hingegen ist mit 26,8 Prozent um ein Vielfaches höher.

Die Luzerner Regionen weisen unterschiedliche Armutsquoten auf – je nachdem, ob sie eher urban oder ländlich geprägt sind. Werden die Wohngemeinden in die drei Kategorien städtisch, ländlich und intermediär eingeteilt, zeigt sich, dass vor Erhalt von bedarfsabhängigen Sozialleistungen in städtischen Gebieten jede 10. Person von Armut betroffen ist. In intermediären und ländlichen Gebieten trifft dies auf rund jede 20. Person zu. Gemäss Lustat Statistik Luzern ist bei Personen, die mithilfe bedarfsabhängiger Sozialleistungen die Armutsschwelle überschreiten, zu 50 Prozent die wirtschaftliche Sozialhilfe ausschlaggebend. Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und zur IV sind bei 35 Prozent der armutsbetroffenen Personen zur Überschreitung der Armutsgrenze ausschlaggebend. In Rentner-Einpersonen- und -Ehepaarhaushalten liegt der Anteil der armutsbetroffenen Personen, welche durch die EL über die Armutsgrenze gehoben werden, sogar bei 99 Prozent. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zur obligatorischen Krankenversicherung ist bei armutsbetroffenen Personen im Kanton Luzern zu 11 Prozent ausschlaggebend für die Überschreitung der Armutsgrenze.

PD

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